Nebenberuflich Selbständig machen – Teil 6 – Kleinunternehmerregelung

Nebenberuflich Selbständig machen – Teil 6 – Kleinunternehmerregelung



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Die Kleinunternehmerregelung soll gerade kleinen Unternehmen und Existenzgründern dabei helfen, mit so wenig wie möglich bürokratischen Hürden handeln zu können. Dadurch sollen diese Unternehmen entlastet werden. Die Kleinunternehmerregelung ist im § 19 des UStG beschrieben.

Voraussetzungen zur Nutzung der Kleinunternehmerregelung

Um die Kleinunternehmerregelung nutzen zu können, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein.

  1. Im letzten Jahr darf der Umsatz nicht den Betrag von 17500 € übersteigen haben.
  2. Im darauf folgenden Jahr darf der Umsatz nicht den Betrag von 50000 € übersteigen.

Liegen diese 2 Bedingungen vor bzw. werden diese erfüllt kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Für das Jahr der Existenzgründung muss der Umsatz geschätzt werden.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

  • Als s.g. Kleinunternehmer hat man die Möglichkeit sich dafür zu entscheiden, dass man keine Umsatzsteuer abführen möchte. Das hat den entscheidenden Vorteil das die monatlichen Umsatzsteuermeldungen an das Finanzamt entfallen.
  • Durch die Kleinunternehmerregelung darf man eine einfache Buchführung betreiben. Das heißt, man darf den Gewinn durch eine einfache Einnahme-Überschussrechnung ermitteln.

Nachteile de Kleinunternehmerregelung

  • Wer keine Umsatzsteuer abführt, darf diese auch nicht auf Rechnungen ausweisen. Dies kann problematisch sein, wenn die eigenen Kunden Firmenkunden sind.
  • Wer sich für die Regelbesteuerung also die Ausweisung der Umsatzsteuer entscheidet, bindet sich für mindestens 5 Jahre an diese Entscheidung.
  • Wer keine Umsatzsteuer abführt, kann bei Betriebsausgaben z.B. bei der Anschaffung eines neuen PCs diese auch nicht mit der Vorsteuer verrechnen.

Für wen eignet sich die Kleinunternehmerregelung und für wen nicht?

  • Gerade wer anfangs große Investitionen tätigen muss, sollte in Betracht ziehen, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Für diese Anschaffung kann man dann die Umsatzsteuer mit der Vorsteuer verrechnen.
  • Wer hingegen nur geringe Anfangsinvestitionen hat für den könnte die Kleinunternehmerregelung interessant sein.
  • Liegt der Umsatz dauerhaft in den zuvor genannten Grenzen, kann die Regelung enorme Erleichterungen mit sich bringen.

Natürlich soll dies nur eine Einführung in das Thema Kleinunternehmerregelung sein. Bei Fragen sollte man immer den Steuerberater befragen. Dies ist keine Rechtsberatung.

Bild: © Burkard Vogt / PIXELIO




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